Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen: Öffnung […] des Sportbetriebs untersagt

Am Montag, den 22.11.2021 tritt die neue Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen in Kraft. Laut § 13 der Verordnung ist ab dann die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt.

Abweichend davon ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Trainer/ Übungsleiter unterliegen der 3G-Regelung.

Aus diesem Grund unterbricht das Präsidium des STTV ab dem 22.11.2021 den Spielbetrieb (Mannschaft und Einzel) für alle Ligen, Meisterschaften und Turniere und alle Altersklassen im STTV inkl. der BFV, KFV und SFV auf unbestimmte Zeit.

Über eine Fortführung des Spielbetriebs werden wir in Abhängigkeit der Infektionszahlen und der politischen Vorgaben zu gegebener Zeit entscheiden.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern, Trainer und Übungsleitern und allen Funktionären beste Gesundheit. Auch wenn wir jetzt wieder eine TT-Pause einlegen müssen, wünsche ich allen Durchhaltevermögen und bleibt unseren schönen Tischtennissport weiterhin treu. Bleibt gesund!

Thomas Neubert
Präsident